Allgemein
Beteiligte Hebammen steigen aus dem Modell Sylter Kreissaal aus
Diese Verhaltensregeln und Informationen vom Gesundheitsministerium, sollten Schwangere auf Sylt ab dem 1.1.2014 beachten:
– Bis zum 31.12.2013 ändert sich für schwangere Frauen auf Sylt erst einmal nichts.
– Ab 1.1.2014 – und auch optional schon ab sofort – greift kurzfristig das bereits initialisierte Boarding-Konzept, das das Diakonissenkrankenhaus in Flensburg und Krankenkassen auf Bitten des Gesundheitsministeriums auf den Weg gebracht hatten, um das Konzept „Sylter Kreissaal“ zu flankieren. Das bedeutet, dass ab 1.1. nicht nur Risikoschwangerschaften wie bereits bisher schon, sondern alle Sylterinnen planmäßig auf dem Festland entbunden werden und dazu eine Festlandklinik deutlich vor dem Geburtstermin aufsuchen. Krankenkassen und Diako teilten dazu bereits in dieser Woche mit: „Direkt gegenüber der Frauenklinik verfügt die DIAKO über ein Boarding-Haus mit Doppel- oder Einzelzimmern, das Schwangere von Sylt ca. zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beziehen können – auch gemeinsam mit ihrem Partner. Schwangere und Hebammen von Sylt können sich ab sofort mit allen Fragen zur Schwangerschaft oder Entbindung sowie für die Anmeldung der Zimmer im Boarding-Haus unter der Telefonnummer 0461 / 812 45 33, per Fax unter 0461 / 812 45 36 oder per E-Mail an kreisssaal@diako.de an die DIAKO in Flensburg wenden.“
Die Krankenkassen erklärten ihre Bereitschaft zur Übernahme der Kosten. Selbstverständlich können Schwangere auch andere Geburtskliniken auf dem Festland aufsuchen. Allerdings ist eine von Krankenkassen getragene Unterbringung vor der Geburt derzeit nur in Flensburg möglich.
– Die Hebammen auf Sylt haben zugesagt, die Schwangeren vor Ort über diese Regelung aufzuklären und koordinierend tätig zu sein.
– Für Notfälle gibt es spezielle Absprachen mit dem Rettungsdienst, um die betroffenen Frauen schnellstmöglich ins geeignete Krankenhaus zu bringen. Diese wurden bereits im Rahmen der Vorbereitung des „Sylter Kreissaal“- Modells getroffen. Der Rettungsdienst wird in Notfällen über erforderliche Maßnahmen entscheiden, gegebenenfalls auch unter Beteiligung der Notfallversorgung der Asklepios-Nordseeklinik, die dafür zur Verfügung steht.
– Das Gesundheitsministerium wird rechtlich prüfen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Möglichkeiten es gegenüber der Asklepios Nordseeklinik hinsichtlich der Versorgung und der Erfüllung des Versorgungsauftrages gibt. Die Klinik hatte mitgeteilt, diesen ab dem 1. Januar 2014 nicht weiter wie bisher aufrechterhalten zu können und dies zuletzt mit qualitativen Anforderungen begründet.
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