Schon zum zweiten Mal ging es vor Gericht um die Genehmigung für den Sylter Flughafen. Anwohner hatten geklagt, sie sehen sich dem Lärm schutzlos ausgeliefert.
Nun gab es in Schleswig eine Entscheidung – größtenteils gegen die Kläger.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gestern die Klage gegen die Genehmigung für den Flughafen Westerland/Sylt größtenteils zurückgewiesen.
Wenn es künftig aber zu einer erhöhten Lärmbelästigung kommen sollte, muss allerdings über weitere Schutzmaßnahmen entschieden werden.