Seit dem 13. Dezember gilt sie für ganz Europa – die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung. Nach diesem Gesetz muss jeder, der Lebensmittel unternehmerisch anbietet – vom Bäcker bis zum Sternekoch – die 14 Hauptallergene angeben. Nun beklagen viele Gastronomen, dass sie durch die Kennzeichnungspflicht an die Grenzen der praktischen Realisierbarkeit stoßen. Denn viele Gerichte sind in den Sylter Restaurants nicht standardisiert. Das Gesetzt bedeutet für Gastronomen viel Arbeit, denn jede essbare Ware, ob Brötchen, Fleisch oder Sauce, muss nun genau gekennzeichnet werden.
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