Das Land Schleswig-Holstein ist bei seinem Kampf um den Syltshuttle gescheitert: Das Landgericht Frankfurt am Main Main hat einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die DB Netz abgelehnt. Mit der einstweiligen Verfügung wollte sich das Land dagegen wehren, dass es bei dem Vergabeverfahren um den Autozug ausgeschieden ist – die DB Netz hatte seinen Antrag als „unplausibel“ eingestuft. Um höhere Chancen bei der Vergabe zu haben, hatte sich Schleswig-Holstein damit beworben, die Strecke ab Risum-Lindholm statt ab Niebüll betreiben zu wollen. Geht es nach der DB Netz AG, soll die Railroad Development Corporation die Strecke betreiben.
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