Der Winter hat die Insel voll im Griff. Auch wenn der letzte Schneefall laut der Polizei Westerland keine Glätteunfälle im Straßenverkehr zur Folge hatte, gibt es vor allem für Grundstückseigentümer einiges zu beachten. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Gehwege und begehbare Seitenstreifen von Schnee, Laub und Ähnlichem zu säubern sind. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr haben Anlieger in der Gemeinde Sylt und dem Amt Landschaft Sylt die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von 1,50 Metern, frei von Schnee und Eis zu halten. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Streusalz oder sonstigen auftauenden Stoffen sollten nur in Ausnahmefälle wie beispielsweise bei Eisregen verwendet werden.
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