Sonntagsbummel wieder möglich – ab dem 15. März tritt die Bäderregelung in Kraft. Somit darf der Einzelhandel an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 17 Uhr öffnen. Außerhalb dieser Regelung dürfen nur Verkaufsstellen deren Angebot hauptsächlich aus Blumen, Zeitungen oder Backwaren bestehen an Sonn- und Feiertagen für 5 Stunden öffnen.
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