Dezember 21, 2020

INSEL SYLT. 

Nachdem die Gemeinde Sylt den gesamtinsularen sogenannten „raumordnerischen Vertrag“ abgelehnt hatte, haben die Sylter Amtsbürgermeister und das Land Schleswig-Holstein einen „raumordnerischen Vertrag“ geschlossen, der die Gemeinde Sylt außen vor lässt. Gegen diesen Vertrag hat die Gemeinde Sylt nun vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht geklagt und eine einstweilige Verfügung beantragt.