Der illegale Abriss des Alten Gasthofes in List hat nun doch schwerwiegendere Folgen für den Bauherrn. Der Kreis Nordfriesland wollte die Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld von 30.000 € bestrafen. Nach einer Fachaufsichtsbeschwerde der Gemeinde Sylt soll nun das Bußgeld deutlich höher ausfallen. Nach einer Stellungnahme des Justizministeriums ist die Bemessungsgrundlage deutlich erhöht worden und orientiert sich nun an der wirtschaftlichen Lage des Bauherrn. Das Bußgeld soll nun 500.000 Euro oder mehr sein. Der amtierende Bürgermeister von List Ronald Benck erklärte im Bauausschuss, dass das Justizministerium des Landes Schleswig-Holstein entschieden habe, die Geldbuße so hoch anzusetzen, dass sie den wirtschaftlichen Vorteil, den der Bauherr durch den ilegalen Abris erlangt, übersteigt.
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