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Nazigesänge in Kampen – Dumm ist wer Dummes tut – mit Video

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Nazigesänge in Kampen

Nazigesänge in Kampen – Eigentlich war hinter dem Thema „Pfingstpartys auf Sylt“ schon ein Haken gesetzt. BWL-Bodo und Jura-Justus haben ihren Spott erhalten, eine fette Getränkerechnung und wohl auch den üblichen Kater. Das ist Tradition auf Sylt.

Auch das Aufregen über das Verhalten, die Verschmutzungen und Scherbenhaufen. Am Ende verdienen die Gastronomen gutes Geld, und auch die Insel profitiert von den Mehreinnahmen. Es ist eine Hassliebe. Den Song kennen wir: „Diese eine Liebe – wird nie zu Ende gehen …“

Um die Einleitung mit einem Filmzitat abzuschließen: „Dumm ist, wer Dummes tut.“ Denn eine Neuauflage von „Dumm und Dümmer“ wurde scheinbar in Kampen aufgenommen.

Nazigesänge in Kampen – Pony – Inhaber entsetzt

Ein Video tauchte in den sozialen Medien auf. Eine Gruppe von 3-4 Personen grölt zu „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino ausländerfeindliche Parolen. Etwas, das unentschuldbar ist und Entsetzen bei den Betreibern der Bar in Kampen auslöste. Selbstverständlich wird dem Ganzen strafrechtlich nachgegangen. Dass es sich hierbei weder um „VIP-Gäste“ noch überhaupt um willkommene Gäste der Insel handelte, machten auch der Tourismusverband und die Bürgermeister in einem gemeinsamen Statement klar. Damit sollte dieses Thema erledigt sein, und die Protagonisten ihrer gerechten und hoffentlich harten Strafe zugeführt werden. Ende.

Doch Deutschlands Medienlandschaft kocht. Von „Nazi-Skandal auf Sylt!“ oder „Rassismus auf der Reicheninsel“ ist die Rede. Es wird versucht, sich mit reißerischen Headlines zu übertrumpfen. Es gibt Sondersendungen. In den Synapsen der Moderatoren formen sich die friedlichen Pulloververknoter zu einem wilden Mob, der fackeltragend nach Büchern von Erich Kästner Ausschau hält, um diese ins Biikefeuer zu werfen.

Nazigesänge in Kampen – Berichterstattung sensationslüstern

Während man auf Sylt über das Thema jedoch eher mit einer Mischung aus Verachtung und Verwunderung über derartige Vorfälle spricht, wird der Vorfall bundesweit von den Medien befeuert und bringt Gastronomen auf der Insel in Misskredit. Die hatten weder eine Ahnung von der Darbietung der Dumpfbacken noch tolerieren sie das Verhalten. Hausverbot und Strafanzeige. Auch der Discjockey, der am besagten Tag auflegte, ist am Boden zerstört. Denn er, wie auch wir oder die Inhaber und Mitarbeiter des Ponys sowie wahrscheinlich die meisten Besucher, hatten keine Ahnung, dass der Song irgendwas mit rechtem Gedankengut zu tun hat.

Nazigesänge in Kampen

Außerdem, und das konnten wir heute in vielen Gesprächen mit Insulanern und Geschäftsleuten erfahren: Auf Sylt gibt es weder stadtbekannte Nazis noch Unterstützer. Ja, selbst der rechts stehenden AfD entbehrt es hier jeglicher Basis. Sylt ist multikulti. Was man von den Videoaufnahmen hält, wird ersichtlich, wenn man die Einheimischen und Gäste fragt.

Am Ende bleibt ein diffuses Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber der Berichterstattung und ein geschlossenes Auftreten gegen Rechts. So hat dann auch der Inseltourismusservice nebst den Bürgermeistern ein klares und einfaches Statement abgegeben. Interviewanfragen wurden leider generell abgelehnt. Das hat aber auch einen Grund, denn wir erinnern uns an die Aussage von Moritz Luft bezüglich des 9-Euro-Tickets, der Fehlinterpretation durch die Medien und der darauf einsetzenden Punkerinvasion.

Die Nazigesänge in Kampen werden inselweit mit Entsetzen aufgenommen. Das Pony ist kein neuer Hofbräukeller und auch sonst sind die Nazigesänge in Kampen ein überflüssiges Produkt von Wohlstandskindern, die höchstwahrscheinlich noch nicht mal wissen, wann der zweite Weltkrieg begonnen hat.

Nazigesänge in Kampen – Es wird teuer

In Deutschland ist das Singen von Nazi-Parolen strafbar und fällt unter das Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Diese Straftat ist im § 86a des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Nach diesem Paragraphen ist es verboten, Symbole und Parolen nationalsozialistischer Organisationen öffentlich zu verwenden, einschließlich des Zeigens von Nazi-Symbolen wie Hakenkreuzen oder des Rufens von Nazi-Parolen.

Die Strafen für Verstöße gegen § 86a StGB können unterschiedlich ausfallen, abhängig von den Umständen des Einzelfalls und dem konkreten Verhalten der betreffenden Person. Die möglichen Strafen umfassen:

  1. Geldstrafe: In weniger schweren Fällen kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe hängt von den finanziellen Verhältnissen des Täters ab und wird in Tagessätzen bemessen.
  2. Freiheitsstrafe: In schwereren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen können auch weitere rechtliche Folgen entstehen, wie z.B. disziplinarische Maßnahmen im Arbeitsverhältnis oder ein Verbot der Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen.

Zusätzlich zu § 86a StGB kann das Singen von Nazi-Parolen auch als Volksverhetzung gemäß § 130 StGB geahndet werden, wenn die Parolen geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören, Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen zu schüren oder zu Gewalt und Willkürmaßnahmen aufzufordern. Die Strafen für Volksverhetzung sind ähnlich und können ebenfalls Geldstrafen oder Freiheitsstrafen umfassen.

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