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Außengastronomie wieder erlaubt

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Die Außengastronomie ist ab Montag dem 12. April in Teilen von Schleswig-Holstein wieder erlaubt. Das betrifft auch die Sylter Gastronomie, da die Inzidenz im Kreis Nordfriesland seit Wochen deutlich unter 100 liegt. Aktuell liegt die Inzidenz bei 15,1. Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen: Demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Die Gastronom:innen müssen eine Kontaktnachverfolgung sicherstellen und die erforderlichen Abstände in allen Bereichen gewährleisten. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, nur am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen. Vorherige Schnell- oder Selbsttests für den Besuch der Außengastronomie sind nicht verpflichtend, werden aber angeraten. Für den Einzelhandel bleiben die bisherigen Bedingungen bestehen.

Eine Entscheidung ob der Kreis Nordfriesland und damit auch die Inseln in Schleswig-Holstein zur Modellregion wird, ist allerdings noch nicht gefällt. Die Bewerbung des Kreises wurde eingereicht und eine Entscheidung wird ebenfalls für Montag erwartet. 

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