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Bedingungen zu Straßenaufbrüchen

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Marode Straßen als Folge von Reparaturen an Hausanschlüssen. Damit soll jetzt Schluss sein. Denn in Zukunft regelt ein neuer Beschluss die Bedingungen zu Straßenaufbrüchen auf der Insel.
Dieses besagt: Firmen, die ein Bauvorhaben planen, müssen ab sofort mindestens drei Wochen vor Baubeginn  einen „Antrag  zur Erteilung einer Aufbruchgenehmigung“ beim Bauamt einreichen.  In diesem  verpflichten sie sich, nach den Arbeiten die Straße oder den Bürgersteig  fachgerecht wiederherzustellen. Werden nach den Arbeiten durch das Bauamt  Mängel bei der Wiederherstellung dieses Zustandes  festgestellt, müssen diese laut der neuen Regelung sofort beseitigt werden.  Der Beschluss wurde vom Bauausschuss der Gemeinde Sylt in seiner letzten Sitzung verabschiedet.

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