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Corona-Impfungen auf Sylt starten am 11. März

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SYLT.

Voraussichtlich ab dem 11. März 2021 werden die Impfungen gegen Covid-19 auf Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und den Halligen beginnen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie auf dem Festland: Impfberechtigt sind die über 80-Jährigen, die ihren Hauptwohnsitz auf ihrer Insel haben, sowie medizinisches und in der Altenpflege tätiges Personal.Viele Hochbetagte haben bereits Post von der Landesregierung erhalten, mit der ihnen die Möglichkeit eröffnet wurde, sich zur Impfung auf dem Festland anzumelden. „Wer das getan hat, kann den Termin auf dem gleichen Weg wieder stornieren. Wer die erste Impfung aber schon in Husum bekommen hat, muss zur zweiten auch dort hin“, erläutert Bernd Petersen aus der Kreisverwaltung Nordfriesland.Petersen bittet alle, die sich in Husum abmelden möchten, dringend, dies möglichst schnell zu tun: „Bei zu kurzfristiger Absage droht die Gefahr, bereits aufgetauten Impfstoff ungenutzt wegwerfen zu müssen, weil er sich nicht lange hält. Das darf nicht passieren!“ Auch können freiwerdende Termine von anderen Impfberechtigten gebucht werden. Da vor Ort unendlich viele Details zu bedenken sind, wurde Bernd Petersen von Landrat Florian Lorenzen beauftragt, das Vorgehen auf den Inseln und Halligen zu koordinieren. „In enger Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten sowie den Verwaltungen der Inseln sind wir inzwischen ein ganzes Stück vorangekommen“, freut er sich.

Seine Ansprechperson auf Amrum ist Dr. Claudia Derichs, auf Föhr Dr. Immo Borth, auf Sylt Dr. Bodo Stoschus, auf Pellworm Dr. Rolf Gehre, für Langeneß-Oland Dr. Christoph Meyer-Schillhorn, für Hooge Dr. Gerhard Steinort.

Auf Sylt findet die Impfung im Syltness Center in der Dr.-Nicolas-Str. 3 in Westerland statt. Nähere Informationen erhalten alle Impfberechtigten demnächst per Post.

„Die genauen Impftermine werden in diesen Tagen vergeben, nur auf Sylt dauert es ein bisschen länger. Dort wird eine Online-Anmeldung vorbereitet“, kündigt Impfkoordinator Petersen an. Er bittet alle Impflinge, sich bereits vor der Impfaktion in ihrer Hausarztpraxis über die Impfung aufklären lassen. Dort erhalten sie einige Unterlagen, die beim Impftermin zusammen mit dem Impfausweis unterschrieben abgegeben werden müssen. „Geimpft wird nur mit Termin und wenn die Unterlagen abgegeben werden. Diese Bedingungen schreibt das Land vor, davon können wir nicht abweichen“, unterstreicht Petersen.

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