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Eilantrag Geburtshilfe abgelehnt

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Der Eilantrag der Liste Zukunft.Sylt zur Aufrechterhaltung der Geburtshilfe in Westerland wird abgelehnt. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig am Mittwoch bekannt gegeben.

Die Wählergemeinschaft wollte mit dem Antrag das Ministerium verpflichten, die Sylter Geburtshilfe, wie im Krankenhausplan festgeschrieben, weiter zu gewährleisten.

Dem widerspricht das Verwaltungsgericht: Der Antrag sei unzulässig, weil die Liste Zukunft.Sylt überhaupt nicht die Befugnis besitze, einen solchen Antrag zu stellen.

Lediglich die direkt am Krankenhausplan Beteiligten, also der Krankenhausträger oder die Krankenkasse, seien in der Lage, Pflichten einzuklagen.

Der Vorsitzende der Wählergemeinschaft, kündigte an, weitere juristische Möglichkeiten zu prüfen.

 

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