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Fördergelder für Einbruchschutz

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Schleswig-Holsteins Einbruchschutzprogramm geht in eine weitere Runde. Eigentümer von selbstgenutzten Bestandsimmobilien können ab sofort Anträge stellen. Das gab Innenminister Hans-Joachim Grote kürzlich in Kiel bekannt. Der Landtag hat 1 Millionen Euro bewilligt, um daserfolgreiche Programm auch 2019 fortzusetzen. Die Kombination aus polizeilicher Schwerpunktsetzung bei der Einbruchsbekämpfung und Förderung des Einbruchsschutzes hat sich außerordentlich bewährt. Die Wohnungseinbruchszahlen sind seit 2017 rückläufig. Im Jahr 2018 wurden 912 Antragsteller bei der Einbruchsicherung finanziell unterstützt. Der Erfolg des Programms und die weiterhin große Nachfrage nach finanzieller Unterstützung zum Einbruchschutz hätten zu der Entscheidung geführt, das bewährte Einbruchschutzprogramm des Landes erneut aufzulegen. Antragsformulare und weitere Informationen zum Einbruchschutz finden Interessierte online unter www.ib-sh.de.

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