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Förderung für Sylter Musiker

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Musiker aufgepasst! Zuschussanträge an die Henner-Krogh-Stiftung für das Jahr 2018 zur Förderung für Sylter Musikbegeisterte nimmt die Gemeinde Sylt bis zum 28. Februar entgegen. Aufgrund der Kommunalwahl am 6. Mai wird die Antragsfrist vorgezogen. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Bei Musikgruppen muss die Mehrzahl der Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen. Gefördert werden z. B. Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das musikalische Angebot auf der Insel Sylt nachhaltig zu verbessern. Auch die musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen kann aus Stiftungsmitteln gefördert werden. Weitere Infos gibt es im Internet unter www.gemeinde-sylt.de.

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