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Gemeinde Sylt darf mitgestalten

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Erfreut äußerte sich der Bürgermeister der Gemeinde Sylt zur anstehenden, neuen bundesweiten Baurechtsnovelle. „Die Bundesregierung optimiert das Bundesbaurecht – und die Gemeinde Sylt hilft mit ihrer Fachkompetenz maßgeblich dabei“, so Nicolas Häckel. Seit Jahren sei bekannt, dass die Errichtung und Nutzung von Ferienwohnungen baurechtlich nicht gut geregelt ist – diese Unsicherheiten spielen Tag für Tag eine wichtige Rolle in der Inselverwaltung. Nun konnte erreicht werden, dass diese Angelegenheit mit in die anstehende Baurechtsnovelle aufgenommen wurde. Um abschätzen zu können, wie sich Gesetze später in der Realität vor Ort auswirken könnten, wird im Baurecht gerne auf das Instrument des Planspiels zurückgegriffen. Die Gemeinde Sylt hatte sich für die Teilnahme an diesem Planspiel beworben und konnte die einzelnen Gremien davon überzeugen, dass gerade auf der Insel Sylt die Themen Ferienwohnungen und Dauerwohnen eine zentrale Rolle spielen.

Das Thema Dauerwohnen konnte erwartungsgemäß nicht im Baugesetzbuch verankert werden, leider fehlte hier die notwendige Unterstützung anderer Bundesländer. Die Bundesregierung bestätigte aber den Weg der Gemeinde Sylt, über die Festsetzungen in Bebauungsplänen die Ordnung von Dauerwohnen,  Ferienwohnungen und dem Zweitwohnen auch zukünftig zu regeln. Die rechtlichen Unsicherheiten bei der Nutzung bereits bestehender Ferienwohnungen und bei der Genehmigung neuer Ferienwohnungen konnten aber nun aus dem Weg geräumt werden.

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