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Halle 28 – Bürgerbegehren ist zulässig

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Westerland/

Das Bürgerbegehren zum Erhalt der Halle 28 brachte mehr Unterschriften ein, als ursprünglich geplant. Zur Freude der Initiatoren, Wolfgang Holst, Thomas Raffelhüschen und Lars Schmidt, wurden insgesamt 3.030 Unterschriften abgegeben, davon sind 2.220 gültig. Somit wurden in der Gemeinde Sylt 1.186 Signaturen mehr gesammelt. Der Kreis Nordfriesland hat das Bürgerbegehren gegen den Abriss der Hallen in den vergangenen Tagen für zulässig erklärt. Jetzt muss die Gemeindevertretung entscheiden, ob sie dem Antrag zum Erhalt der Katastrophenschutzhalle folgt. Im Falle der Ablehnung, findet ein Bürgerentscheid statt.  Darüber hinaus erklärte der Kreis noch einmal, dass der Abriss der beiden Hallen aus Gründen des Denkmalschutzes nicht erlaubt ist. Auch eine weitere Nutzung der Hallen wird untersagt, da es sich aus jetziger Sicht baurechtlich um Schwarzbauten handelt, und Schwarzbauten dürfen überhaupt nicht genutzt werden.

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