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List: Grünen fordern Neufassung des Bebauungsplans 59

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List: Grünen fordern Neufassung des Bebauungsplans 59 Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2023 Gemeinsam mit der SSW haben die Grünen in List ihren bereits am 04.01. gestellten Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung am 02.02.2023 noch einmal zugespitzt. „Wir wollen sofort ins Handeln kommen“, so Margot Böhm von den Grünen, „wir wollen aufgrund der durch illegales Handeln veränderten Situation eine Neufassung des Bebauungsplans 59 und eine Veränderungssperre.“ Ziel sei es, die derzeit über mehrere Grundstücke verlaufenden Baugrenzen neu zu ziehen und die Nutzung für das Grundstück des Alten Gasthofes als Gastronomie wirksam zu sichern. Außerdem sollen die unter die Erhaltungssatzung fallenden Grundstücke stärker geschützt werden. „Wir wollen endlich auf das schauen, was möglich ist“, so Manfred Koch, Fraktionsvorsitzender der SSW, „und nicht immer nur das gesagt bekommen, was angeblich nicht geht“. Dazu brauche es externe fachkundige Beratung, kreatives Denken, rechtssichere Lösungen und den Mut, gemeinwohlorientierte Entscheidungen zu treffen, betonen beide. Das weitergehende Ziel sei das Ende des ungebremsten Zuwachses neuer Ferienwohnungen bei Sicherstellung des Bestandsschutzes für bestehende Ferienwohnungen der Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter. „Ich kenne kaum einen Bebauungsplan, der nicht auf fast jedem Grundstück Ferienwohnungen ermöglicht“, so Böhm. „Schöner wäre es doch, wir würden auch an zukünftige Generationen denken, an die Menschen die hier leben und nicht nur an die Vielzahl der Investoren. Dann müssten unsere Gäste demnächst auch nicht ausschließlich von Robotern bedient werden“. Neben dem Blick nach vorne gäbe es nach wie vor viele Fragen bezüglich der Abläufe am und im Vorfeld des 30.12., dem Tag des Abrisses. Da viele sich widersprechenden Aussagen im Umlauf sind, haben die Gemeindevertreterin der Grünen und der Fraktionsvorsitzende des SSW nun eine offizielle Anfrage an Bürgermeister Benck gestellt. „Wir wollen wissen, was genau unternommen worden ist, um den Abriss im Vorfeld und am Tag des Abrisses zu verhindern“, so Koch. Auch weitere Informationen über die nach Bencks Aussagen gestellte Strafanzeige seien Teil der offiziellen Anfrage. „Mit der Bekanntgabe des Aktenzeichens könnten Gerüchte, die Strafanzeige sei aufgrund des durch die Polizei nicht auffindbaren Vorgangs gar nicht gestellt worden, ja leicht aus der Welt geschafft werden“, so Böhm. 

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