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Ministerpräsident Günther zu Corona-Lockerungsmaßnahmen

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Bis in den späten Abend hinein hat unsere Jamaika-Koalition die Ergebnisse der gestrigen Konferenz von Bund und Ländern beraten – hier bei uns in Schleswig-Holstein werden wir in weiten Teilen die erste Stufe unseres bereits vorgestellten Perspektivplans umsetzen. Grundschulen und Kitas können dort, wo die Inzidenz stabil unter 100 ist, ab dem 22. Februar in den Regelbetrieb starten. Friseure und auch Nagelstudios dürfen als elementare körpernahe Dienstleistungen ab dem 1. März wieder öffnen. Auch beim Sport ist ab diesem Tag wieder mehr möglich, so öffnen Sportanlagen im Innen- und Außenbereich für den zugelassenen Individualsport alleine, zu zweit oder im eigenen Hausstand. Dies schließt etwa auch Personal Trainings in Fitnessstudios ein. Auch Angelseen dürfen dann wieder aufmachen, genauso wie Wildparks und Zoos.

Um ähnliche Regelungen in den norddeutschen Bundesländern zu haben, dürfen Fahrschulen praktische Fahrstunden für berufsbezogene Ausbildungen ab dem 22. Februar wieder durchführen, außerdem können Blumenläden und Gartenbaucenter zum 1. März unter strengen Hygieneregeln wieder öffnen.

Als nächstes nehmen wir nun die Inzidenz von unter 35 ins Visier und dafür brauchen wir weiterhin die Mithilfe aller Menschen hier bei uns im Land. In sechs von 15 Kreisen und kreisfreien Städten haben wir das Ziel schon geschafft. Vielen Dank für die Unterstützung! /dg

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