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Neue Bebauungspläne für Sylt

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Die Gemeinde Sylt will Baupläne so ändern, dass Käufer von Sylter Immobilien gezwungen werden können, Dauer- statt Zweitwohnungen einzurichten. Nun befürchten Immobilienbesitzer Eingriffe in ihre Eigentumsrechte und eine massive Entwertung ihrer Grundstücke.

Denn konkret würde das heißen: Wird ein Haus in einem der angedachten Gebiete verkauft, ist der neue Eigentümer dazu gezwungen 40% der Wohnfläche für Dauerwohnzwecke verwenden. Auf den restlichen 60% könnte sich der Besitzer der Immobilie seinen Zweitwohnsitz einrichten.

Nur wenn der Käufer das Haus als Erstwohnsitz nutzt, kommt er um den Bau von Dauerwohnungen herum.

Wann und ob das Bauamt die 40%-Regelung umsetzen kann, ist noch unklar.

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