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Reinigung der Gehwege

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Sylt

Das Amt für Ordnung und Soziales der Insel Sylt weist alle Grundstückseigentümer oder die von Ihnen Beauftragten, je nach Wetterlage, die Reinigung der Gehwege und begehbaren Seitenstreifen durchzuführen. Hierzu zählen unter anderen die Schneeräumung, die Entfernung von gefallenem Laub und wucherndes Unkraut. In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr haben Anlieger in allen Gemeinden der Insel die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von 1,50 Metern, frei von Schnee und Eis zu halten. Die Reinigung sollte nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beginnen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf besondere, klimatische Ausnahmefälle strikt zu begrenzen. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind ebenfalls freizuhalten.

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