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Cannabis auch ab dem 1. April für Küstenschutz ungeeignet

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Cannabis auf Sylt

Ab dem 1. April 2024 ist es soweit. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis wird erlaubt sein. Auch das öffentliche Kiffen ist dann kein Problem mehr. Neben der Diversität und der damit verbundenen Veränderung der deutschen Sprache wird dies der tiefste gesellschaftliche Eingriff der letzten Jahre sein.

Doch was ändert sich auf Sylt?

Zunächst einmal ist das Anbauen in den eigenen vier Wänden oder auf dem Balkon erlaubt. In der eigenen Wohnung sollen drei Cannabispflanzen und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt sein. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden. Der Mindestabstand zu diesen Einrichtungen soll 100 Meter betragen. Auch in den Fußgängerzonen Strand und Friedrichstraße bleibt es verboten. Dies gilt allerdings nur während der gesetzlichen Öffnungszeiten.

Der Schwarzmarkt stirbt

Der Schwarzmarkt wird ausgetrocknet, denn zukünftig wird es keinen Sinn mehr machen, leichte Drogen in Westerland zu verkaufen. Dealer könnten sich auch auf den Supermarkt-Parkplatz stellen und versuchen dort Bier zu verkaufen. Die Geschäftsidee Dealen wird zum Auslaufmodell. Befürworter sehen gleich mehrere Vorteile. Unter anderem, dass sich die Qualität der konsumierten Rauschmittel erheblich steigert. Denn die hochgezüchteten oder mit Chemie zugesetzten Drogen dürften dann nur noch eine untergeordnete Rolle spielen.

Polizei wird entlastet – Justiz überlastet

Die Polizei wird entlastet, somit auch der Haushalt. Bisher auftretende Kosten für die Bekämpfung der Kleinkriminellen werden in Zukunft gespart. In 18 Monaten will die Bundesregierung die Auswirkungen auf Jugendliche prüfen.

Bei aller Freude für die Befürworter sehen Gegner des neuen Gesetzes Sodom und Gomorrha auf uns zukommen. Denn jegliche Strafverfahren werden fallengelassen, wenn sie denn im Rahmen des neuen Gesetzes erlaubt wären. Damit wird die Justiz extrem überlastet werden. Mit 20 Gramm in der Tasche erwischt zu werden – bis 1. April noch ein Thema für den Haftrichter – wird dann kein Problem mehr sein. Mehr als 100.000 Strafverfahren müssten neu aufgerollt und verhandelt werden.

Cannabis auf Sylt

Fahren mit THC im Blut – weiterhin verboten

Das Fahren im bekifften Zustand bleibt verboten. Auch hier wird diskutiert, bis die Köpfe rauchen. Bisdato ist die Grenze gering bis hin zur Nulltoleranz und der teure Antritt zur MPU bleibt Cannabisfreunden nicht erspart – möchten sie ihren Führerschein denn wieder haben.

Die Diskussionsgrundlage? Bei Alkohol wird ein Restrisiko in Kauf genommen. Wenn man kifft, bleibt das THC je nach körperlicher Verfassung bis zu drei Tage im Blut. Das reicht aus, um bei einer Verkehrskontrolle seinen Führerschein zu verlieren. Allein die Evidenz zur Fahruntüchtigkeit fehlt. Denn wer vor drei Tagen einen Joint geraucht hat, dürfte fahrtüchtig sein. Warum also keine Erlaubnis? Es wird von vielen davon ausgegangen, dass das ganze Gesetz rund um die THC-Erlaubnis gekippt werden könnte.

Denn im Gegensatz zum erlaubten Kiffen und dem Anbau, wäre eine Änderung des Verkehrsgesetzes auch Ländersache. Wird hier ein Veto ausgesprochen, würde der ganze Gesetzentwurf nicht durchgehen. Aktuell muss er nur noch im Bundesrat freigegeben werden. Mit einer „Anpassung“ der geltenden Regeln für das Führen eines Kraftfahrzeuges darf also gerechnet werden.

Cannabis als Küstenschutz ungeeignet

Hanfpflanzen eignen sich übrigens nicht für den Dünenschutz, da im Gegensatz zum Strandhafer, der eine Wurzeltiefe von fünf Metern hat, die Wurzeln nur 80cm tief reichen. Sie haben nicht die gleiche Fähigkeit wie Strandhafer, Sand zu stabilisieren oder die Küstenerosion zu reduzieren.

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